Alles rund um die Anmeldung
Für das Ausstellen eines gebührenpflichtigen Bibliotheksausweises ist die Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokumentes mit Lichtbild und Meldebescheinigung erforderlich.
Sie müssen der Benutzungsordnung und der Entgeltordnung zustimmen, wenn Sie einen Biblotheksausweis beantragen.
Der Ausweis ist je nach Antrag für
- einen Monat
- sechs Monate oder
- ein Jahr gültig.
Dieser Ausweis kann nach Ablauf der Zeit gegen die entsprechende Gebühr verlängert werden.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre benötigen die Unterschrift ihrer Erziehungsberechtigten.
Mit dem gültigen Bibliotheksausweis, können Sie folgenden Service nutzen
- Nutzung der Medien in der Bibliothek
- Ausleihe nach Hause
- Fristverlängerung
- Fernleihbestellungen
- Nutzung von Internetplätzen
Das Antragsformular für einen Bibliotheksausweis können Sie in der Bibliothek ausfüllen oder hier herunterladen.
- PDF-Datei: 145 kB
Ein Benutzerausweis wird ausgestellt, der nach Zahlung des Benutzungsentgeltes gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung gültig wird.
Der Benutzerausweis ist personengebunden und nicht übertragbar.
Der Verlust des Benutzerausweises sowie Namens- bzw. Adressänderungen sind der Bibliothek schnellstmöglich mitzuteilen.